Statuten

1500er Club - Statuten

1. Zweck

1.1. Grundsätzlich soll ein Meeting ermöglicht werden, das
– Weltklasse-Leichtathleten „live“ nach Luzern in Aktion bringt
– dem Luzerner Publikum Spitzenleistungen auf der Allmend bietet
– die Attraktivität der Sportart „Leichtathletik“ in der Zentralschweiz zu Geltung bringt.

1.2. Die Mitglieder pflegen die kollegialen und geschäftlichen Beziehungen untereinander. Dafür werden gemeinsame Anlässe oder Besuche organisiert, wobei sich nach Möglichkeit pro Anlass mindestens ein Mitglied vorstellen darf z.B.: Treffpunkt zu einem Anlass ist in der Firma eines Mitgliedes.

2. Mitglieder
2.1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden.
2.2. Die Zahl der Mitglieder darf 50 nicht übersteigen.
2.3. Jedes Mitglied hat das Recht auf Branchenexlusivität. Ausnahmen sind möglich, müssen jedoch vom bereits aufgenommenen Mitglied genehmigt werden.
2.4. Der Club-Ausschuss entscheidet über die Aufnahme von neuen Mitgliedern; er handelt dabei nach bestem Wissen und Gewissen, um einen guten „Club-Geist“ zu erhalten.
2.5. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Austritt nicht bis Ende Oktober schriftlich dem Präsidenten mitgeteilt wird.
2.6. Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 1’500.- exkl. MwSt. pro Jahr und ist jeweils spätestens 30 Tage vor dem Meeting einzubezahlen.

3. Organisation
3.1. Die Mitgliederversammlung beschliesst über grundsätzliche Veränderungen der Statuten.
3.2 Der Ausschuss besteht aus dem Präsidenten, dem Programm-Manager und dem Beisitzer und entscheidet über die laufenden Fragen.